Rat und Hilfe
Amtshandlungen

Unsere Gemeinde bietet zahlreiche Servicedienstleistungen an. Nachfolgend finden sie die am meisten Nachgefragten. Sollten sie weitergehende Fragen haben, wenden sie sich bitte an das Zentralbüro.
Bescheinigungen
- Patenscheine
- Dimissoriale (Abmeldescheine für Amtshandlungen in anderen Kirchen)
- Spendenbescheinigungen
- Mitgliedsbescheinigungen
Beglaubigungen
Beglaubigungen während der Sprechzeit. Bitte zu den Kopien auch unbedingt die Originale mitbringen. Für Beglaubigungen ist eine Gebühr von 3.- Euro je Vorlage zu entrichten.
Taufen
Termin mit dem Pfarrer abklären
Anmeldung des Täuflings im Zentralbüro.
Dies kann telefonisch von zu Hause aus erfolgen.
Dazu werden folgende Angaben benötigt:
- Personendaten
- Standesamt der Geburtseintragung, Register-Nr.
- Daten der Eltern mit Berufsangabe
- Daten der Paten
Bei Erwachsenentaufen, bitte Kontakt mit dem Pfarrer aufnehmen. Voraussetzung für eine Erwachsenentaufe ist die Teilnahme am Taufunterricht, den der Pfarrer erteilt. Steht der Tauftermin fest, Kontakt aufnehmen mit dem Zentralbüro zur Aufnahme der Daten.
Konfirmation
Anmeldung der Konfirmation:
Mindestalter 13
Voraussetzung ist getauft sein, muss aber nicht zwingend sein, kann während des Konfirmandenunterrichts nachgeholt werden,
weitere Voraussetzung ist die Teilnahme am Religionsunterricht der Schule, sie sollte durch Vorlage eines Religionszeugnisses nachgewiesen werden.
Die Anmeldung erfolgt über das Zentralbüro.
Trauungen
Anmeldung über das Zentralbüro.
Dazu werden folgende Angaben benötigt:
- Personendaten Braut und Bräutigam
- Taufdatum, Taufort und Taufkirche von Braut und Bräutigam
- Konfirmationsdatum, Ort und Kirche von Braut und Bräutigam
- Personendaten und Anschrift der Eltern von Braut und Bräutigam
Wiedereintritt / Übertritt
Zum Wiedereintritt werden folgende Angaben benötigt:
- Personendaten mit Anschrift Telefon und Berufsangabe
- Taufdatum, Taufort und Taufkirche
- Datum, Ort und Amtsgericht des Austritts
Die Bescheinigung über den Austritt wird in der Gemeinde abgegeben und bei uns abgeheftet.
Ein Gespräch mit dem Pfarrer wird geführt. Der Gemeindekirchenrat stimmt dem Wiedereintritt zu und die Wiedereingetretenen erhalten eine Urkunde mit der Aufforderung dafür Sorge zu tragen, dass in der Steuerkarte die Religionszugehörigkeit vermerkt wird.
Bei Übertritten von der römisch-katholischen Kirche ist es zwingend erforderlich, dass zuvor beim Amtsgericht des Wohnbezirks der Austritt aus der katholischen Kirche erklärt wird, danach gilt das gleiche Procedere wie beim Wiedereintritt.
Nach der Zustimmung durch den Gemeindekirchenrat sind die Wiedereingetretenen herzlich zur Teilnahme am heiligen Abendmahl eingeladen.
Bestattungen
Bestattungen werden in der Regel über Bestattungsunternehmen an uns weitergegeben.